Austro Control hatte sich in einem uns gerade bekannt gewordenen Fall geweigert, ein in den USA erworbenes Instrument Rating umzuschreiben und in einen vorhandenen EASA-PPL(A) einzutragen.
Begründet wurde dies mit der Eintragung des amerikanischen Instrument Ratings in eine Validation nach FAR Part 61.75, also nicht in eine vollwertige US-Lizenz.
Die Validation nach Part 61.75 ist nach US-Recht Voraussetzung, um weitere vollwertige FAA-Berechtigung in den USA zu erwerben, die dann mit dem Vermerk "US-Test passed" in die Validation
eingetragen.
Ein Instrument Rating, dass im Rahmen einer vollwertigen FAA Ausbildung nach FAR Part 61.65 erworben wurde, ist eine selbständige FAA-Berechtigung, auch wenn sie in eine Validation eingetragen
wurde. Sollte der EASA-PPL eines Tages weg sein, bleibt das Instrument Rating dennoch erhalten, und zwar lebenslang. Es ruht solange, bis eine neue Validation oder ein US-PPL, CPL oder ATP
erworben wurde. Es wird aber in jede US-Lizenz vollautomatisch übernommen und mit eingetragen.
TIP-L - Section B, Abs. 1.1.2 sagt zwar, dass eine anerkannte Berechtigung nicht mehr nach der TIP-L umgeschrieben werden kann. Dieser Absatz würde jedoch nur
greifen, wenn es sich bei dem IR selbst um ein anerkanntes IR aus einem Drittstaat handeln würde.
Offensichtlich scheint dieses Problem derzeit nur bei Austro Control aufzutreten. Aviation Authorities in anderen EU Staaten scheinen bisher kein Problem mit der Umschreibung des amerikanischen
IR zu haben, wenn es in eine Validation eingetragen ist.
Bis das Problem gelöst ist, empfehlen wir Flugschülern aus Österreich, neben dem Instrument Rating eine amerikanischen Conversion ihres EASA-PPL nach der TIP-L zu erwerben. Dann haben Sie einen
vollwertigen US-PPL. Das ist nach der IFR-Ausbildung meist in 3 Tagen erleidgt.