"Das war einer der aufregendsten und glücklichsten Tage meines Lebens, ich hätte noch endlos so weiterfliegen können", so Cheryl Nicoletta, die Tochter unseres langjährigen Partners
Klaus-Jürgen Schwahn, nach der geglückten Landung auf der Piste 13 in St. Augustine. Die gelungene Vorbereitung auf das im Herbst beginnende Studium der Luftverkehrstechnik, weiter....
Nachdem die Amerikaner 2011 durch eine Gesetzesänderung den Weg für eine bilaterale Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Pilotenlizenzen frei gemacht haben, wurde im May 2012 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA und der europäischen Luftfahrtbehörde EASA eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat nun einen ersten Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt. Gereglt wird das Ausstellen einer vollwertigen EASA-Lizenz für FAA-Lizenzinhaber und umgekehrt. Demzufolge soll es gegenüber den aktuellen Regeln weitere Erleichterungen für den PPL, das Instrument Rating und das ME-Rating geben. Mit dem CPL und ATP will man sich erst zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen.
Die wesentlichen geplanten Vereinfachungen:
Umschreibung US- in EU -PPL
Umschreibung Instrument Rating
Heute muss man vor der Umschreibung 50 Stunden IFR als Pilot in Command nachweisen. Künftig soll auch ohne diese 50 Stunden umgeschrieben werden können, dann aber mit vollständiger schriftlicher Prüfung. Wer die 50 Stunden nachweisen kann, muss seine theoretischen Kenntnisse, wie bisher, nur noch im Rahmen der praktischen Prüfung mündlich nachweisen.
Single-Pilot Multi-engine Piston Rating
Nachweis, dass die Anforderungen nach dem Europäischen Part-FCL Subpart H erfüllt sind. Fehlende Trainingsteile können nachgeflogen werden, der Rest wird angerechnet.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Text zum Download:
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 245/2014 am 13.März 2014 ist die Umschreibung des amerikanischen und aller anderen ICAO-konformen Instrumentenflugberechtigungen in ein Europäisches Instrument Rating deutlich einfacher geworden. Inzwischen hat die Luftfahrt Bundesamt die entsprechenden Verfahrensweisen und Formulare veröffentlicht.
Update vom 20.11.2015
Bei dem nachfolgend beschriebenen Verfahren müssen Sie zwei bis drei Monate auf die neue Lizenz warten. Wer es eilig
hat, sollte lieber das normale Verfahren wählen und einfach eine neue Validation
beantragen.
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Gute Nachrichten für Inhaber von FAA Lizenzen, die auf Basis der JAA Lizenz ausgestellt wurden hat die AOPA-Germany heute bekannt geben können:
Nach der Umstellung auf die EASA Lizenz mit geringfügig anderer Lizenznummer (vor der Nummer steht nun DE.FCL) hat die FAA eine erneute Validierung gefordert. Dazu hat die FAA auch ein
vereinfachtes Verfahren angeboten, bei dem allerdings die nationalen Luftfahrtbehörden, hier also das LBA, mitmachen müssen. Während bis jetzt in Deutschland nur das ganz „normale“
Validierungsverfahren möglich war, hat sich dies nun geändert. Wie uns das LBA heute mitgeteilt hat, können Piloten, deren JAA Lizenz auf die EASA Lizenz umgestellt wurde, die neue FAA Lizenz nun
beim LBA beantragen. Ob in Zukunft auch eine Beantragung über die Länderbehörden möglich ist, steht noch nicht fest, derzeit akzeptiert die FAA nur Anträge vom LBA. Bitte beachten Sie, dass
dieses vereinfachte Verfahren nur gilt, wenn es sich lediglich um die Umstellung der JAA auf die EASA Lizenz handelt und es keine weiteren Änderungen gibt! Bei allen anderen Änderungen (z.B.
Eintrag neuer Berechtigungen) gilt nach wie vor das ganz normale Validierungsverfahren.
Alle Unterlagen müssen per Post oder Fax an das LBA geschickt werden. Der Versand per E-Mail alleine wird aus Datenschutzgründen nicht akzeptiert.
Sie können helfen, die Bearbeitung zu beschleunigen, indem Sie zusammen mit einem formlosen Anschreiben diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das LBA an aircrew@lba.de senden:
•Kopie der FAA Lizenz
•Kopie der alten JAA Lizenz
•Kopie der neuen EASA Lizenz
•Kopie von Personalausweis oder Reisepass
•Meldebestätigung oder Lebensbescheinigung
Postanschrift:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L4
Frau Marina Wagner
38144 Braunschweig
Fax: 0531 23554498
Eine Gebühr wird derzeit nicht vom LBA erhoben.
Wir freuen uns sehr, dass diese pilotenfreundliche Lösung nun akzeptiert wurde und bedanken uns beim LBA für die Unterstützung.
Die Schliessung der amerikanischen Behörden aufgrund des aktuellen Haushaltsstreits hat auch die eine oder andere Auswirkung auf die Allgemeine Luftfahrt.
Der normale Ausbildungs- und Flugbetrieb ist nicht betroffen. Auch Prüfungsflüge werden abgenommen, da diese von freiberuflichen Examinern durchgeführt werden. Wer also einen Fliegerurlaub oder eine Ausbildung geplant hat, kann dieses Vorhaben weiterhin umsetzen.
Das amerikanische Sprechfunkzeugnis (FCC-Zeugnis) kann derzeit nicht beantragt werden. Das entsprechende Online System ist abgeschaltet. Anträge, die Sie über uns einreichen, lassen wir liegen und werden sie automatisch bearbeiten, sobald die Behörden wieder arbeiten.
Anträge für einen Letter of Authentification zur Anerkennung Ihrer Lizenz in den USA werden derzeit ebenfalls nicht bearbeitet. Auch ist in den nächsten Wochen mit einem Bearbeitungsstau zu rechnen. Wir empfehlen daher, den Letter sehr frühzeitig vor der geplanten Reise, zu beantragen.
Ferner gibt es Verzögerungen bei der Ausstellung einer neuen Lizenz.
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Unsere Flotte wurde gerade um eine bildschöne C 172 S-IFR erweitert. Wem das Garmin 1000 unserer C 172 SP zu komplex ist, der findet hier eine neuwertige C 172 mit analogem Cockpit, aber moderner Ausstattung wie KMD550 MFD inkl. Weather Uplink, Autopilot, 180 HP-Triebwerk usw.