Visum

Während man als EU-Bürger für touristische Zwecke mit einer online beantragten ESTA-Genehmigung visfrei einreisen darf, ist für die Pilotenausbildung ein M1-Visum erforderlich. Wer bereits ein andere Visaktageorie hat, wie z.B. das B1/B2-Visum oder das C1/D-Visum (Crew Visum) darf  damit keine Ausbildung absolvieren.

 

Das M1-Visum gilt für alle nicht akademischen Ausbildungen. Es ist immer erforderlich, wenn Sie eine Ausbildung beginnen, die mit einer FAA-Prüfung abgeschlossen wird. Dies gilt auch, wenn Sie nicht beabsichtigen, diese Prüfung tatsächlich abzulegen.

 

Nicht visapflichtig sind:

 

- das Mieten eines Flugzeugs, z.B. für einen Fliegerurlaub

- Einweisungsflüge mit Fluglehrer, Check Out, Flight Review, IPC

- Erwerb einer Validation (Anerkennung) Ihrer EASA-Lizenz

- Erwerb einer vollwertigen US-Berechtigung auf Grundlage Ihrer EASA-Lizenz nach
  der TIP-L (bileterale Vereinbarun zwischen EASA und FAA).

 

Die Flugschule muss staatlich anerkannt sein. Diese Anerkennung können grundsätzlich nur Flugschulen erhalten, die nach Part 141 von der amerikanischen Luftfahrtbehörde zugelassen sind und entsprechend überwacht werden. Die Ausbildung selber können Sie dann aber dort auch nach den Regeln des Part 61 absolvieren. Ein Nebenjob zur Finanzierung des Aufenthaltes ist nicht erlaubt. 

 

Der Visaantzrag kann erst gestellt werden, nachdem Sie an einer Flugschule angemeldet sind. Die Flugschule macht dann eine Anmeldung bei SEVIS (Student Exchange Visa Information System) und sende Ihnen darüber eine Bescheinigung das I-20.Dazu müssen Sie einen  Kapitalnachweis erbringen, der die Ausbildungskosten und die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung umfasst.

 

Ein I-20 kann für maximal zwei jahre ausgestellt werden. Allerdings gibt die amerikanische Einwanderungsbehörde für die einzelnen Berechtigungen maximale Aufenthaltszeiten vor:

 

maximal mit dem M1 Visum erlaubte Ausbildungsdauer:

 

- PPL: 7-9 Wochen

- Instrument Rating: 10-12 Wochen

- CPL: ca. 2 Monate,   abhängig vom gewählten Programm

- MER: 2 Wochen

 

Wer sich beispielsweise vom Fußgänger zum Berufspiloten mit CPL/IR/MER ausbilden lässt, muss die Ausbildung innerhalb von ca. 7,5 Monaten beenden. Sie dürfen bereits 30 Tage vor Ausbildungsbeginn einreisen und müssen das Land 30 Tage nach Ausbildungsende verlassen haben. D.h. für diese Ausbildungsvariante wäre ein maximaler Aufenthalt von etwas über 9 Monaten realisierbar.

 

Neben den o.g. allgemeinen Regeln gibt es eine Reihe von Sonderfällen, die uns im Laufe der Jahre immer wieder begegnet sind. Diese und das vollständige Antragsverfahren einschließlich der notwendigen Links und Formulare mit Hinweisen zum Ausfüllen finden Sie ausführlich im Buch beschrieben. Sie finden dort auch Hinweise, wie Sie sich auf den Interview Termin im US-Konsulat vorbereiten, um keine Ablehnung des Visaantrags zu riskieren.

 

In Verbindung mit dem Ausbildungsvisum und der VISA-Pflicht wird im Internet sehr viel Halbwissen verbreitet. Das hängt damit zusammen, dass die Visapflicht für Flugausbildungen vor 09/11 noch sehr locker gehandhabt und kaum kontrolliert wurde. Seitdem sind die Regeln stetig verschärft bzw. präzisiert worden und in den letzten Jahre wurde eine weitgehend lückenlose Überwachung der Flugschulen im Hinblick auf Visaverstöße aufgebaut. Bei Verstößen drohen eine Ausweisung binnen 24 h sowie eine Einreisesperre.

 

NEU-NEU-NEU

Fliegen in den USA

 

nach sechs Jahren Pause komplett überarbeitete 11. Neuauflage 2024

Versand innerhalb 24 h

Seit 37 Jahren Begleiter für Piloten, Flugschüler, Halter US-registrierter LFZ und alle, die sich im Luftfahrtsystem der USA zurecht finden wollen, ob beruflich oder privat. Mit jeder Auflagen wird der gesamte Text aktualisiert und zu ca. 50 % neu verfasst. Damit haben Sie stets ein aktuelles Compendium.

32,50 €

inkl. MWST. + Versand
(3 € Deutschl./7,50€ Europa)

--------

400 Seiten

44 Abb., 21 in Farbe

 

NEU-NEU-NEU