Seit 12. Januar 2009 müssen sich alle USA-Reisenden aus Ländern, die am so genannten Visa Waiver Program teilnehmen, bereits vor Reiseantritt elektronisch bei den US-Behörden anfragen, ob sie in den Vereinigten Staaten willkommen sind. Zu den teilnehmenden Staaten gehören u.a. auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Hierzu wurde unter der Ägide des Heimatschutzministeriums ein Electronic System For Travel Authorization, oder kurz ESTA installiert.
Zum deutschsprachigen ESTA- Verfahren kommen Sie über:
Die ESTA-Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie mit einem Visum, z.B. einem Ausbildungsvisum M 1 in die USA reisen. Mit ESTA, also ohne M1-Visum, können Sie immer dann zu uns kommen, wenn Sie zwar fliegen wollen, aber keine Ausbildung absolvieren. Check Out, Einweisung, Refresher, Flight Freview sowie Validation oder Conversion Ihrer Lizenzen gelten im Allgemeinen nicht als Ausbildung.
Wenn Sie dagegen eine vollständige PPL, IFR, CPL, ATP oder ME-Ausbildung absolvieren, benötigen Sie ein M1-Visum.