Visum

Während man als EU-Bürger für touristische Zwecke, z.B. auch um einen Fliegerurlaub zu verbringen, visafrei einreisen darf, ist für die Pilotenausbildung ein M1-Visum erforderlich.

 

Das M1-Visum gilt für alle nicht akademischen Ausbildungen. Die Flugschule muss staatlich anerkannt sein. Diese Anerkennung können grundsätzlich nur Flugschulen erhalten, die nach Part 141 von der amerikanischen Luftfahrtbehörde zugelassen sind und entsprechend überwacht werden. Die Ausbildung selber können Sie dann aber dort auch nach den Regeln des Part 61 absolvieren. Dies ist hilfreich, wenn Sie die Theorie im Heimstudium absolvieren wollen. Sie dürfen bis zu 30 Tage vor Ausbildungsbeginn ein- bzw. 30 Tage nach Ausbildungsende ausreisen. Ein Nebenjob zur Finanzierung des Aufenthaltes ist nicht erlaubt. Das M1-Visum wird im Allgemeinen für fünf Jahre erteilt. D.h. innerhalb dieser 5 Jahre dürfen Sie mehrfach zu einer Ausbildung in die USA reisen. Die jeweilige Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem I-20. Dies ist eine Bescheinigung, die von der Flugschule ausgestellt wird und die im Pass mitgeführt werden muss. Ein I-20 kann für maximal zwei jahre ausgestellt werden. Allerdings gibt die amerikanische Einwanderungsbehörde für die einzelnen Berechtigungen maximale Aufenthaltszeiten vor:

 

maximal mit dem M1 Visum erlaubte Ausbildungsdauer:

 

- PPL: 7-9 Wochen

- Instrument Rating: 10-12 Wochen

- CPL: ca. 2 Monate,   abhängig vom gewählten Programm

- MER: 2 Wochen

 

Wer sich beispielsweise vom Fußgänger zum Berufspiloten mit CPL/IR/MER ausbilden lässt, muss die Ausbildung innerhalb von ca. 7,5 Monaten beenden. Sie dürfen bereits 30 Tage vor Ausbildungsbeginn einreisen und müssen das Land 30 Tage nach Ausbildungsende verlassen haben. D.h. für diese Ausbildungsvariante wäre ein maximaler Aufenthalt von etwas über 9 Monaten realisierbar.

 

Eine Geschäftsreisevisum B 1 ersetzt nicht das M1-Visum.  

Antragsverfahren

Bevor Sie zur amerikanischen Botschaft gehen, müssen wir gemeinsam etwas "paperwork" erledigen. Hierzu sollten Sie sich ca. 2-3 Monate vor der geplanten Ausbildung mit uns in Verbindung setzen und uns den gewünschten Termin durchgeben, am besten über das Anmeldeformular. 

 

Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag mit einem Merkblatt, dass die weiteren Schritte erklärt. Der Kostenvoranschlag beinhaltet die Ausbildungskosten, die Nebenkosten sowie eine Pauschale für Lebenshaltungskosten. Die Ausbildungskosten basieren dabei immer auf den gesetzlichen Mindeststunden der angestrebten Berechtigung. Beachten Sie, das mit diesen Mindeststunden in der Praxis kaum jemand auskommt. Bei einer PPL- oder IFR-Ausbildung sollten Sie je nach Lebensalter und individuellem Talent 10-15 Flugstunden zusätztlichen einplanen, damit Sie mit Ihrem Budget auf der sicheren Seite sind.

 

Die Visumbestimmungen  verlangen, dass Sie uns einen Nachweis über die veranschlagte Summe senden, z.B. die Kopie eines Kontoauszuges. Ferner benötigen wir eine Kopie der Lichtbildseite Ihres Reisepasses und das unterschriebene Anmeldeformular. 

 

Mit diesen Unterlagen machen wir Ihre SEVIS-Anmeldung. SEVIS heisst "Student Exchange Visa Information System". Das ist  eine behördliche Datenbank, in die verschiedene Informationen zu Ihrer Ausbildung eingetragen werden. Auf diese Informationen hat später auch die US-Botschaft Zugriff. SEVIS verlangt dafür eine Gebühr von 200 USD, die wir zunächst für Sie verauslagen. Wir übersenden Ihnen dann das I-20 mit der Quittung über die bezahlte SEVIS-Fee. Beides brauchen Sie für den Visaantrag. Gleichzeitig überweisen Sie uns ein Deposit von 200 Euro. Das Deposit verrechnen wir mit der Sevis-Fee und schreiben die Differenz je nach Wechselkurs Ihrem Ausbilungskonto gut.

 

Nun können Sie online den eigentlichen Visaantrag stellen. Dies wird in dem Merkblatt ausführlich beschrieben.

Bearbeitungszeiten

Wir empfehlen zwei bis drei Monate für der geplanten Reise in aller Ruhe mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wenn Sie es eilig haben, kann es auch schneller gehen. Bei weniger als sechs Wochen Vorlauf, steigt jedoch das Risiko, das am Ende irgendetwas fehlt, um pünktlich mit dem Flugtraining beginnen zu können.

Ablehnung des Visums

Wir haben bisher nur wenige Fälle erlebt, in denen ein Visaantrag abgelehnt wurde. Im Durchschnitt ist das bei unseren Schülern ca. alle zwei Jahre einmal vorgekommen. Neben der Abwehr terroristischer Gefahren haben die Amerikaner große Angst vor illegaler Einwanderung. Der häufigste Ablehnungsgrund ist deshalb, der fehlende Nachweis heimatlicher Bindungen. Das Buch Fliegen in den USA geht in einem eigenen Kapitel auf die Ablehnungsgründe ein und erklärt, wie Sie diese vermeiden können.

 

Sollte Ihr Visum abgelehnt werden, sind lediglich die Visagebühr und die 200 USD-Sevis-Fee verloren.  Darüber hinaus berechnen wir Ihnen keine Stornogebühren oder sonstige Kosten. 

Anmeldeformular
APPLICATION FOR PILOT TRAINING IN THE UN
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Merkblatt Formalitäten
Merkblatt.pdf
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Formalitäten für Flugschüler

 

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